Allgemeine Geschäftsbedingungen der WIB GmbH 

                                                                                                                       
1.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Gegenstand des Geschäftsbetriebes der Fa. WIB GmbH ist der Verkauf und die Lieferung von neuen und gebrauchten Industriemaschinen, der Vertrieb von Ersatz- und Verschleißteilen, sowie die Erbringung von Kundendienstleistungen wie z. B. Aufstellen, Wartung, Generalüberholung, Reparatur und Nachrüsten von Anlagen.
Die AGB gelten sowohl für den Verkauf als auch für die Erbringung von Kundendienstleistungen.
1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. WIB GmbH erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollte der Käufer oder Leistungsempfänger über eigene AGB verfügen und auf diese Bezug nehmen, so ist dies gegenüber der Fa. WIB GmbH unbeachtlich; derartige eigene AGBs des Kunden werden nicht Vertragsinhalt.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie zuvor von der Fa. WIB GmbH schriftlich bestätigt werden; dieses Schriftformerfordernis kann auch nicht mündlich abbedungen werden.


2. Angebote
2.1. In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Verkaufsangebote sind bezüglich der dortigen Preisangaben grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2.2. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die WIB GmbH diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3. An speziell ausgearbeitete Angebote ist die Fa. WIB GmbH für die Dauer von 30 Kalendertagen gebunden; Fristbeginn ist das Angebotsdatum.

3. Mitwirkung
3.1. Art und Umfang der von der WIB GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach dem Auftrag und eventuell weitergehenden Weisungen des Kunden. Die von der WIB GmbH erbrachten Leistungen werden durch die von ihr erstellten Kundendienstrapporte dokumentiert; diese Rapporte sind vom Kunden gegenzuzeichnen.
3.2. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für einen ungehinderten Beginn und eine zügige Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Außerdem hat der Kunde die Anwesenheit eines Verantwortlichen sicherzustellen, der zur Unterzeichnung der Rapporte

4. Management-System
4.1. Die WIB GmbH verfügt über ein Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagement, das ständig weiterentwickelt und aktualisiert wird; auch die dortigen Grundsätze und Vorgaben sind für Leistungserbringung durch die WIB GmbH maßgebend.

5. Preise und Zahlung
5.1. Die von der WIB GmbH erbrachten Kundendienstleistungen werden dem Besteller wie folgt berechnet:
Arbeits-, Reise-, Wege- und Wartezeiten werden auf der Grundlage der aus dem beiliegenden Kostenblatt ersichtlichen Stundensätze vergütet.
Die reguläre Arbeitszeit beträgt acht Stunden täglich inklusive von Reise- und Wartezeiten. Bei Überschreitung dieser Arbeitzeit erhöhen sich die Stundensätze um die aus dem anliegenden Kostenblatt ersichtlichen Überstundenzuschläge. Materialien werden zusätzlich in Rechnung gestellt, es sei denn, die Materialbeschaffung erfolgt durch den Kunden selbst.
5.2. Der Rechnungspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei Kundendienstleistungen innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, und bei reinem Verkauf innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen; bei gebrauchten Industriemaschinen ist der Rechnungsbetrag - sofern keine Vorkasse vereinbart ist - binnen acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu erbringen.
5.3. In besonderen Fällen (z.B. Neukunde, Kunden mit ausländischem Geschäftssitz etc.) ist die WIB GmbH berechtigt, ihren Leistungsbeginn vom vorherigen Eingang einer Vorschusszahlung, die sich bis auf 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages beziffern kann, abhängig zu machen.

6. Liefer- und Leistungszeit
6.1. Liefer- und Leistungstermine, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; auch dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich abbedungen werden.
6.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen die durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse bedingt sind, die der WIB GmbH die Lieferung/Leistung erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Vertragspartnern der WIB GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten – hat die WIB GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Derartige Umstände berechtigen die WIB GmbH, die Lieferung/Dienstleistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Sofern die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Kunde nach vorangegangener angemessener Fristsetzung berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.
6.4. Sofern die WIB GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in Verzug befindet, kann der Kunde eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 50 % der auf den betreffenden Kaufgegenstand entfaltenden Ausfallzeit beanspruchen, und zwar bezogen auf einen Einschichtbetrieb. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen, die zur Ermittlung der Verzugsentschädigung notwendig sind, zu ermöglichen und aktiv zu unterstützen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der WIB GmbH.
6.5. Die WIB GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

7. Gefahrübergang
7.1. Mit der Übergabe des verkauften Gegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
7.2. Sofern die Übergabe auf dem Betriebsgrundstück des Kunden erfolgt, ist es zur Herbeiführung des Gefahrüberganges nicht erforderlich, den aufgegenstand in umschlossene Räumlichkeiten zu verbringen.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
.

9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfristen betragen für neue bewegliche Sachen bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 24 Monate ab Übergabe/Ablieferung und bei gewerblicher/beruflicher Nutzung 12 Monate ab Übergabe/Ablieferung.
9.2. Für gebrauchte bewegliche Sachen gilt folgendes:
Diese werden in dem Zustand verkauft in dem sie sich befinden. Zubehör wird nur - soweit vorhanden - mitgeliefert.
Gewährleistungsansprüche sind - mit Ausnahme solcher wegen zugesicherter Eigenschaften - ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, den Kaufgegenstand vor Vertragsschluss oder Übergabe zu besichtigen und zu prüfen. Jede Gewährleistung für offene und/oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand vom Kunden vorher nicht besichtigt worden ist, es sei denn die WIB GmbH hätte gegenüber dem Kunden ihr bekannte Mängel arglistig verschwiegen.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen der WIB GmbH
gegenüber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Für diese Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Ware. Versteckte Mängel sind der WIB GmbH unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen. Im Übrigen bleibt § 377 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unberührt.
9.4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und/oder Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Wartung oder durch Selbsteinbau, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile, Werkzeuge, sowie Schnecken und Zylinder. Diese Gewährleistungsregelung geht davon aus, dass der Kaufgegenstand im Einschichtbetrieb eingesetzt wird; bei darüber hinausgehender Verwendung ist insoweit jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
9.5. Falls in besonderen Fällen Riss- oder Bruchfreiheit zugesichert wird, so bezieht sich dies nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschließen. Für Mängel an besonders dem Verschleiß unterworfenen Teilen wie Zahnrädern, Buchsen, Schnecken, Zylindern etc. wird auch bei zugesicherter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen.
9.6. Stellt der Kunde an dem Kaufgegenstand einen Mangel fest. so darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat der WIB GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit einzuräumen, sich von dem Mangel überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vornehmen zu können; andernfalls entfallen alle Gewährleistungsansprüche. Unabhängig hiervon erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne Genehmigung der WIB GmbH an dem Kaufgegenstand seitens des Kunden oder von
einem Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden. 9.7. Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich der WIB GmbH mitzuteilen. Die erforderlichen Formalitäten und Maßnahmen hat der Kunde mit dem Frachtführer zu regeln, insbesondere sämtliche Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in zumutbarem Rahmen bleibt, so begründet dies keine Gewährleistung.
9.8. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl der WIB GmbH entweder Nachbesserung oder Ersatzlieferung; mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
9.9. Sofern Gewährleistungsansprüche gegeben sind, ist die WIB GmbH verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
9.10. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, so wird hierdurch kein neuer Beginn der Gewährleistungsfrist ausgelöst.
9.11. Lässt die WIB GmbH eine ihr gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung im Sinne von § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ihr eine Nachbesserung/Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder aus sonstigen Gründen seitens der WIB GmbH verweigert wird, so steht dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der WIB GmbH aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, behält sich die WIB GmbH das Eigentum an den gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware). Der Kunde kann über die Vorbehaltsware nur mit Zustimmung der WIB GmbH wirksam verfügen.
10.2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollziehern - auf die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der WIB GmbH ausdrücklich hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen.
10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug ist die WIB GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und vom Vertrag zurückzutreten; diese Zurücknahme ist auch ohne vorherige Rücktrittserklärung möglich.

11. Haftungsbeschränkungen
11.1. Wenn der Kaufgegenstand durch Verschulden der WIB GmbH infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderweitiger vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Kaufgegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche die Regelungen in Ziffer 5 und Ziffer 7.2 entsprechend.
11.2. Für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, haftet die WIB GmbH - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit ihres Inhabers/ihrer Organe oder ihrer leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie bei Mängeln des Kaufgegenstandes, die die WIB GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat, oder soweit wegen dieser Mängel die WIB GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen haftet.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Für diese AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der WIB GmbH und ihren Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt Amberg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und/oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

           
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