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Allgemeine
Geschäftsbedingungen der WIB GmbH

1.Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1. Gegenstand des Geschäftsbetriebes der Fa. WIB GmbH ist der Verkauf und die Lieferung
von neuen und gebrauchten Industriemaschinen, der Vertrieb von Ersatz- und
Verschleißteilen, sowie die Erbringung von Kundendienstleistungen wie z. B. Aufstellen,
Wartung, Generalüberholung, Reparatur und Nachrüsten von Anlagen.
Die AGB gelten sowohl für den Verkauf als auch für die Erbringung von
Kundendienstleistungen.
1.2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. WIB GmbH erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Sollte der Käufer oder
Leistungsempfänger über eigene AGB verfügen und auf diese Bezug nehmen, so ist dies
gegenüber der Fa. WIB GmbH unbeachtlich; derartige eigene AGBs des Kunden werden
nicht Vertragsinhalt.
1.3. Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie zuvor von der Fa. WIB GmbH
schriftlich bestätigt werden; dieses Schriftformerfordernis kann auch nicht mündlich
abbedungen werden.
2. Angebote
2.1. In Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Verkaufsangebote sind bezüglich der dortigen
Preisangaben grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.
2.2. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, kann die WIB GmbH
diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
2.3. An speziell ausgearbeitete Angebote ist die Fa. WIB GmbH für die Dauer von 30
Kalendertagen gebunden; Fristbeginn ist das Angebotsdatum.
3. Mitwirkung
3.1. Art und Umfang der von der WIB GmbH zu erbringenden Leistungen bestimmen sich nach
dem Auftrag und eventuell weitergehenden Weisungen des Kunden. Die von der WIB
GmbH erbrachten Leistungen werden durch die von ihr erstellten Kundendienstrapporte
dokumentiert; diese Rapporte sind vom Kunden gegenzuzeichnen.
3.2. Der Kunde hat alle Vorkehrungen zu treffen, die für einen ungehinderten Beginn und eine
zügige Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Außerdem hat der Kunde die
Anwesenheit eines Verantwortlichen sicherzustellen, der zur Unterzeichnung der Rapporte
4. Management-System
4.1. Die WIB GmbH verfügt über ein Qualitäts-, Umwelt- und Arbeitssicherheitsmanagement,
das ständig weiterentwickelt und aktualisiert wird; auch die dortigen Grundsätze und
Vorgaben sind für Leistungserbringung durch die WIB GmbH maßgebend.
5. Preise und Zahlung
5.1. Die von der WIB GmbH erbrachten Kundendienstleistungen werden dem Besteller wie folgt
berechnet:
Arbeits-, Reise-, Wege- und Wartezeiten werden auf der Grundlage der aus dem
beiliegenden Kostenblatt ersichtlichen Stundensätze vergütet.
Die reguläre Arbeitszeit beträgt acht Stunden täglich inklusive von Reise- und Wartezeiten.
Bei Überschreitung dieser Arbeitzeit erhöhen sich die Stundensätze um die aus dem
anliegenden Kostenblatt ersichtlichen Überstundenzuschläge. Materialien werden
zusätzlich in Rechnung gestellt, es sei denn, die Materialbeschaffung erfolgt durch den
Kunden selbst.
5.2. Der Rechnungspreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei Kundendienstleistungen
innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug, und bei reinem
Verkauf innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder
innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu zahlen; bei gebrauchten
Industriemaschinen ist der Rechnungsbetrag - sofern keine Vorkasse vereinbart ist -
binnen acht Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu erbringen.
5.3. In besonderen Fällen (z.B. Neukunde, Kunden mit ausländischem Geschäftssitz etc.) ist
die WIB GmbH berechtigt, ihren Leistungsbeginn vom vorherigen Eingang einer
Vorschusszahlung, die sich bis auf 50 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages
beziffern kann, abhängig zu machen.
6. Liefer- und Leistungszeit
6.1. Liefer- und Leistungstermine, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform; auch dieses Schriftformerfordernis kann nicht mündlich
abbedungen werden.
6.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen die durch höhere Gewalt oder durch Ereignisse
bedingt sind, die der WIB GmbH die Lieferung/Leistung erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei Vertragspartnern der WIB GmbH oder deren Unterlieferanten
eintreten – hat die WIB GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten.
Derartige Umstände berechtigen die WIB GmbH, die Lieferung/Dienstleistung um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.3. Sofern die Behinderung länger als drei Monate andauert, ist der Kunde nach
vorangegangener angemessener Fristsetzung berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten
Teils vom Vertrag zurückzutreten; in diesem Fall steht dem Kunden kein Anspruch auf
Schadensersatz zu.
6.4. Sofern die WIB GmbH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu
vertreten hat und sich in Verzug befindet, kann der Kunde eine pauschalierte
Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 50 % der auf den betreffenden
Kaufgegenstand entfaltenden Ausfallzeit beanspruchen, und zwar bezogen auf einen
Einschichtbetrieb. Der Kunde hat sämtliche Maßnahmen, die zur Ermittlung der
Verzugsentschädigung notwendig sind, zu ermöglichen und aktiv zu unterstützen.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht
auf zumindest grober Fahrlässigkeit der WIB GmbH.
6.5. Die WIB GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
7. Gefahrübergang
7.1. Mit der Übergabe des verkauften Gegenstandes geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über.
7.2. Sofern die Übergabe auf dem Betriebsgrundstück des Kunden erfolgt, ist es zur
Herbeiführung des Gefahrüberganges nicht erforderlich, den aufgegenstand in
umschlossene Räumlichkeiten zu verbringen.
8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
8.1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt oder zwischen den Parteien unstreitig sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
9. Gewährleistung
9.1. Die Gewährleistungsfristen betragen für neue bewegliche Sachen bei privater Nutzung
(Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 24 Monate ab Übergabe/Ablieferung und bei
gewerblicher/beruflicher Nutzung 12 Monate ab Übergabe/Ablieferung.
9.2. Für gebrauchte bewegliche Sachen gilt folgendes:
Diese werden in dem Zustand verkauft in dem sie sich befinden. Zubehör wird nur -
soweit vorhanden - mitgeliefert.
Gewährleistungsansprüche sind - mit Ausnahme solcher wegen zugesicherter
Eigenschaften - ausgeschlossen. Der Kunde ist berechtigt, den Kaufgegenstand vor
Vertragsschluss oder Übergabe zu besichtigen und zu prüfen. Jede Gewährleistung für
offene und/oder versteckte Mängel ist auch dann ausgeschlossen, wenn der
Kaufgegenstand vom Kunden vorher nicht besichtigt worden ist, es sei denn die WIB
GmbH hätte gegenüber dem Kunden ihr bekannte Mängel arglistig verschwiegen.
9.3. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt ordnungsgemäß auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich
nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen der WIB GmbH
gegenüber unverzüglich und schriftlich anzuzeigen. Für diese Anzeige gilt eine
Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Ware. Versteckte Mängel sind der WIB
GmbH unverzüglich nach Feststellung schriftlich mitzuteilen.
Im Übrigen bleibt § 377 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unberührt.
9.4. Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Aufstellung und/oder Behandlung,
mangelhafte Bedienung oder Wartung oder durch Selbsteinbau, Korrosion oder
gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
Die Gewährleistung erstreckt sich im letztgenannten Fall insbesondere nicht auf die
Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle
Antriebsteile, Werkzeuge, sowie Schnecken und Zylinder.
Diese Gewährleistungsregelung geht davon aus, dass der Kaufgegenstand im
Einschichtbetrieb eingesetzt wird; bei darüber hinausgehender Verwendung ist insoweit
jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
9.5. Falls in besonderen Fällen Riss- oder Bruchfreiheit zugesichert wird, so bezieht sich dies
nur auf Brüche, die die Verwendungsfähigkeit ausschließen. Für Mängel an besonders
dem Verschleiß unterworfenen Teilen wie Zahnrädern, Buchsen, Schnecken, Zylindern
etc. wird auch bei zugesicherter Riss- und Bruchfreiheit keine Gewähr übernommen.
9.6. Stellt der Kunde an dem Kaufgegenstand einen Mangel fest. so darf er den
Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat
der WIB GmbH ausreichend Zeit und Gelegenheit einzuräumen, sich von dem Mangel überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Nacherfüllung (Nachbesserung oder
Ersatzlieferung) vornehmen zu können; andernfalls entfallen alle
Gewährleistungsansprüche.
Unabhängig hiervon erlöschen die Gewährleistungsansprüche auch dann, wenn ohne
Genehmigung der WIB GmbH an dem Kaufgegenstand seitens des Kunden oder von
einem Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.
9.7. Transportschäden sind vom Kunden unverzüglich der WIB GmbH mitzuteilen. Die
erforderlichen Formalitäten und Maßnahmen hat der Kunde mit dem Frachtführer zu
regeln, insbesondere sämtliche Feststellungen zur Wahrung von Rückgriffsrechten
gegenüber Dritten zu treffen. Soweit handelsüblicher Bruch, Schwund oder ähnliches in
zumutbarem Rahmen bleibt, so begründet dies keine Gewährleistung.
9.8. Bei berechtigter Beanstandung erfolgt nach Wahl der WIB GmbH entweder
Nachbesserung oder Ersatzlieferung; mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
9.9. Sofern Gewährleistungsansprüche gegeben sind, ist die WIB GmbH verpflichtet, alle
zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass der Kaufgegenstand an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
verbracht wurde.
9.10. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, so wird
hierdurch kein neuer Beginn der Gewährleistungsfrist ausgelöst.
9.11. Lässt die WIB GmbH eine ihr gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung im Sinne
von § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder
ihr eine Nachbesserung/Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägt oder aus sonstigen
Gründen seitens der WIB GmbH verweigert wird, so steht dem Kunden, der nicht
Verbraucher ist, unter Ausschluss aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden
Ansprüche nur das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu
mindern.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen (einschließlich aller Saldoforderungen aus
Kontokorrent), die der WIB GmbH aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen den
Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, behält sich die WIB GmbH das Eigentum an den
gelieferten Gegenständen vor (Vorbehaltsware). Der Kunde kann über die
Vorbehaltsware nur mit Zustimmung der WIB GmbH wirksam verfügen.
10.2. Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollziehern - auf die Vorbehaltsware ist der
Kunde verpflichtet, auf das Eigentum der WIB GmbH ausdrücklich hinzuweisen und
diese unverzüglich zu benachrichtigen.
10.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug ist die
WIB GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und vom Vertrag
zurückzutreten; diese Zurücknahme ist auch ohne vorherige Rücktrittserklärung möglich.
11. Haftungsbeschränkungen
11.1. Wenn der Kaufgegenstand durch Verschulden der WIB GmbH infolge unterlassener oder
fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und
Beratungen oder durch die Verletzung anderweitiger vertraglicher Nebenverpflichtungen
- insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Kaufgegenstandes - nicht
vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche
die Regelungen in Ziffer 5 und Ziffer 7.2 entsprechend.
11.2. Für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, haftet die WIB
GmbH - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, bei grober
Fahrlässigkeit ihres Inhabers/ihrer Organe oder ihrer leitenden Angestellten, bei
schuldhafter Verletzung von Leben/Körper/Gesundheit sowie bei Mängeln des
Kaufgegenstandes, die die WIB GmbH arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit
sie garantiert hat, oder soweit wegen dieser Mängel die WIB GmbH nach dem
Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten
Gegenständen haftet.
12. Schlussbestimmungen
12.1. Für diese AGB sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der WIB GmbH und ihren
Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine
juristische Person des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, gilt Amberg als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
12.3. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger
Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und/oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten
sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu
treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt
bzw. diese Lücke ausfüllt.
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